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werk26 - Werbeagentur aus Schwabach bei Nürnberg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 09.02.2026

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Böheim & Fulde GbR (werk26) gegenüber Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
Maßgeblich für Umfang und Beschaffenheit der Leistung ist das jeweilige Angebot bzw. eine Leistungsbeschreibung (SOW/Pflichtenheft). Bei Widersprüchen gehen Angebot/Leistungsbeschreibung diesen AGB vor.

1. Geltungsbereich / Unternehmer

Diese AGB richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Verbraucheraufträge (B2C) erfolgen nur auf Basis gesonderter Bedingungen.

2. Leistungen / Vertragsarten

Wir erbringen insbesondere Leistungen in den Bereichen Konzeption, Design, Branding/Print, Web-/Shop-Entwicklung, Automatisierung/Schnittstellen, Tracking sowie Beratung/Workshops und – sofern vereinbart – Wartung/Support.
Je nach Leistungsinhalt handelt es sich um Werkleistungen (Erfolg geschuldet) und/oder Dienstleistungen (Tätigkeit geschuldet). Maßgeblich ist die Regelung im Angebot/Vertrag.

3. Angebot, Vertragsschluss, Textform

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Ein Vertrag kommt zustande durch Beauftragung in Textform (E-Mail genügt), Unterzeichnung oder durch Leistungsbeginn.
Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge, Lizenzen, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereit (z. B. Texte, Bilder, Logos, CI, Produktdaten, rechtliche Pflichtangaben, Hosting/Domain-Zugänge, Schnittstellen, Tracking-IDs, Konten bei Drittanbietern).
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit und Rechteklärung der bereitgestellten Inhalte (Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht) sowie für deren Richtigkeit/Vollständigkeit.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender/fehlerhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir dürfen daraus entstehenden Mehraufwand nach Aufwand berechnen und Termine angemessen verschieben.

5. Projektablauf, Korrekturen, Freigaben

Sofern nicht anders vereinbart, umfasst ein Angebot eine angemessene Anzahl Korrekturschleifen für Entwürfe/Teillieferungen.
Weitere Änderungen, insbesondere nach Freigabe, sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Freigaben erfolgen in Textform. Schweigt der Auftraggeber auf eine Freigabeanfrage innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 7 Werktage), dürfen wir von einer Freigabe ausgehen, sofern wir auf diese Folge hingewiesen haben.
Die produktive Nutzung von Teillieferungen gilt als Freigabe im Umfang der Nutzung.

6. Leistungsänderungen (Change Requests)

Änderungswünsche am vereinbarten Leistungsumfang sind Change Requests.
Wir informieren über Auswirkungen auf Kosten, Zeitplan und Abhängigkeiten und können eine Nachtragskalkulation verlangen.
Bis zur Einigung über Umfang und Vergütung können wir die Umsetzung des Change Requests aussetzen; Termine verschieben sich angemessen.

7. Vergütung, Abschläge, Fremdleistungen

Vergütung erfolgt als Festpreis und/oder nach Aufwand gemäß Angebot.
Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen (z. B. Projektstart/Meilensteine).
Fremdleistungen (z. B. Hosting, Domains, Plugins, Lizenzen, Stockmaterial, Druck, Tools, Subunternehmer) werden separat berechnet oder vom Auftraggeber direkt beauftragt. In beiden Fällen trägt der Auftraggeber die Fremdkosten.
Preis-/Leistungsänderungen von Drittanbietern liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

8. Zahlungsbedingungen, Verzug, Zurückbehaltungsrecht

Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale im B2B.
Bis zum vollständigen Zahlungsausgleich dürfen wir Leistungen zurückhalten und die Herausgabe von Daten/Quellständen/Offen-Dateien verweigern, soweit dies verhältnismäßig ist.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Abnahme, Teilabnahme, fiktive Abnahme (Werkleistungen)

Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, gilt:
Wir zeigen die Fertigstellung (oder Teilfertigstellung) an und setzen ein Abnahmefenster von 10 Werktagen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und keine wesentliche, nachvollziehbar dokumentierte Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme).
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Teilabnahmen sind zulässig, insbesondere bei Meilensteinen, Modulen, Templates, Schnittstellen oder Launch-Phasen.

10. Nutzungsrechte, Herausgabe, Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte an Arbeitsergebnissen, Entwürfen, Konzepten, Quellcodes und Dateien bei werk26.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte (im Zweifel einfach, nicht übertragbar, zweckgebunden für den vorgesehenen Einsatz).
Offene Dateien/Rohdaten (z. B. PSD/AI/Figma, Repos, Build-Pipelines) sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
Wir dürfen vorhandenes Know-how, Vorlagen, Bibliotheken sowie wiederverwendbare Komponenten weiterverwenden; der Auftraggeber erhält daran nur die zur Nutzung der konkreten Leistung erforderlichen Rechte.

11. Drittanbieter, Open Source, Plugins, Hosting

Bei Web-/Shop-Projekten kommen häufig Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Plugins zum Einsatz.
Für Verfügbarkeit, Updates, Sicherheitspatches, Lizenzbedingungen und Funktionsumfang dieser Drittanbieter sind deren Bedingungen maßgeblich.
Sofern nicht ausdrücklich als Wartung/Betreuung beauftragt, schulden wir keine fortlaufende Aktualisierung/Absicherung von Systemen, Plugins oder Serverumgebungen.
Für Störungen, Ausfälle oder Datenverluste im Verantwortungsbereich von Hosting-/Cloud-/SaaS-Anbietern haften wir nicht.

12. SEO/SEA, Performance, Tracking – kein Erfolg geschuldet

SEO/SEA/Performance-/Tracking-Leistungen hängen von externen Faktoren ab (z. B. Plattformrichtlinien, Algorithmus-Updates, Wettbewerb, Consent-Umfeld, Datenlage).
Wir schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Rankings, Leads, Umsatz), sofern nicht ausdrücklich garantiert.
Für Änderungen/Policies von Plattformen (z. B. Google, Meta, Marktplätze) übernehmen wir keine Haftung.

13. Rechtliche Inhalte / keine Rechtsberatung

Wir erbringen keine Rechtsberatung.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für rechtlich erforderliche Inhalte und Einstellungen (z. B. Impressum, Datenschutz, Cookie-Consent, Pflichtangaben, Widerruf, Preisangaben), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Sofern wir Vorlagen/Texte liefern, erfolgt dies ohne Gewähr für Vollständigkeit und Rechtskonformität und ersetzt keine Prüfung durch Rechtsberatung.

14. Mängel (Werkleistungen)

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. Schritte zur Reproduktion, Screenshots, URLs, Testdaten).
Bei berechtigten Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung).
Für Mängel, die durch Änderungen Dritter, unsachgemäße Bedienung, fehlende Updates, Drittanbieter-Plugins, Hosting-/Serverprobleme, fehlende Mitwirkung oder unsachgemäße Eingriffe entstehen, übernehmen wir keine Gewähr.

15. Freistellung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt werk26 von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Marken, Bildern, Texten, Tracking-/Consent-Vorgaben oder sonstigen Vorgaben resultieren.
Dies gilt insbesondere bei behaupteten Urheber-/Markenrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstößen, Datenschutz-/Tracking-Verstößen sowie Pflichtangaben.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungskosten.

16. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Haftungsobergrenze:
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit zusätzlich begrenzt auf die netto Auftragssumme des betroffenen Projekts.
Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartung/Betreuung) ist die Haftung pro Kalenderjahr auf die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlte Nettovergütung begrenzt.

Von der Haftung ausgeschlossen sind – soweit gesetzlich zulässig – entgangener Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall und Datenverlust.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige, angemessene Datensicherungen vorzunehmen. Für Datenverlust haften wir im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

17. Termine, Verzug, höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Ausfälle von Drittanbietern/Hosting, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Krankheit) sowie bei fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.

18. Referenznennung

Wir dürfen den Auftraggeber und die erbrachten Leistungen als Referenz nennen (z. B. Website/Portfolio/Social Media) und mit Logo/Link darstellen.
Der Auftraggeber kann dem aus wichtigem Grund (z. B. Geheimhaltung) in Textform widersprechen.

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Projekts bekannt werden, vertraulich.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden.

20. Laufzeit / Kündigung (Dauerschuldverhältnisse)

Wartungs-, Betreuungs- oder wiederkehrende Leistungen haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit und Kündigungsregelung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug, schwere Pflichtverletzung).

21. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist Büchenbach. Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmer ist – soweit zulässig – unser Sitz.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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